Krankenkasse, Zahnversicherung
Häufig werden wir gefragt, warum die aufwändigen Kosten für zahnmedizinische Arbeiten nicht von Krankenkassen getragen werden. Oft sollen wir auch beratend wirken, wenn es darum geht, eine Zahnversicherung abzuschliessen. Nachfolgend finden Sie dazu einige Erläuterungen, die der Meinung unseres Praxisteams entsprechen.
Lohnt sich eine Zahnversicherung?
Diverse Krankenkassen bieten als Zusatz zu Ihrer Grundversicherung die Möglichkeit, eine Zahnversicherung abzuschliessen, die Beiträge an Zahnarztkosten leistet. Die Vielfalt an Produkten ist verwirrend; Prämien, Selbstbehalt, Maximalleistung pro Jahr und andere Faktoren machen die Übersicht schwierig. Allen Versicherungen gemeinsam ist jedoch, dass das Abschliessen einer Police erst nach einer Anfangsuntersuchung inklusive Röntgenbilder möglich ist, wobei Sie die Kosten für diese Dokumentation und den Antrag zu tragen haben. Meistens ist ein Eintritt in die Zahnversicherung nur bei saniertem Gebiss möglich, oft sind daher vorher grössere Arbeiten zu erledigen.
Gerne beraten wir Sie, ob eine Zahnversicherung bei Ihnen von Vorteil sein könnte. Ganz bewusst wollen und können wir Ihnen kein Produkt empfehlen, Ihr Versicherungsberater ist hier der kompetentere Ansprechpartner.
Was wird von der Krankenkasse bezahlt?
Auf den ersten Blick scheint es verlockend, die Kosten für eine zahnmedizinische Behandlung einer Krankenkasse zu belasten. Jedoch führt das Kassensystem erfahrungsgemäss zu den folgenden Tatsachen:
- Die Qualität der zahnmedizinischen Arbeiten nimmt ab.
- Zahnschäden verhindernde Massnahmen sind nicht verbreitet.
- Die Zahngesundheit der Bevölkerung nimmt ab.
- Die Ausgaben für zahnmedizinische Leistungen pro Kopf steigen an, da die Menge der reparativen Massnahmen stark ansteigt.
- Zahnärzte behandeln bevorzugt selbstzahlende Privatpatienten, es entsteht eine „Zwei-Klassen-Zahnmedizin“.
Aus diesen Gründen sind die Krankenkassen in der Grundversicherung in der Schweiz weiterhin nicht bereit, vermeidbare Zahnschäden zu bezahlen. Zahnärzte unterstützen die Einstellung des Gesetzgebers: Sie fördert die Verantwortung der Konsumenten und fordert die Zahnmedizin in der Schweiz zu hervorragenden Leistungen heraus. Die Schweiz ist dadurch in Europa eines der Länder mit überdurchschnittlich hohem Stand der Zahngesundheit, einer hochstehenden Zahnheilkunde und einer landesweiten Verbreitung der präventiven Zahnmedizin. Was dazu führte, dass die Kosten für zahnmedizinische Leistungen in den letzten Jahren stark rückläufig waren.
Das seit 1997 in Kraft stehende Krankenversicherungsgesetz (KVG) sichert jedoch die Kostenübernahme bei Unfällen und Zahnschäden, die in unmittelbarem Zusammenhang mit einer Allgemeinerkrankung oder eines Geburtsfehlers stehen. Trifft dies bei Ihnen zu, so unterstützen wir Sie gerne, indem wir den Sachverhalt gegenüber der Krankenkasse bestätigen und ein Gesuch um Kostengutsprache einreichen. Dies muss in der Regel zudem von dem Sie betreuenden Arzt bestätigt werden.
Andere Behandlungen werden nur ganz selten übernommen. Krankenkassen beteiligen sich vereinzelt an Kosten für Röntgenbilder oder operativen Eingriffen. Wir bitten Sie, sich direkt bei Ihrer Kasse zu informieren, da die Praxis oft verschieden ist und vom individuellen Fall abhängt.
Autor: Dr. med. dent. Reto Neeser